Haftpflichtversicherung für Familien

Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:

  • Inhalte und Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung
  • Besonderheiten für Familien mit Kindern
  • Tarifempfehlungen
  • Begriffsdefinitionen wie Obliegenheitspflicht oder Differenzdeckung
  • mögliche Tarifzusatzbausteine
Kostenlose AnfrageTermin buchen

⭐⭐⭐⭐⭐  4,9/5  136 Bewertungen auf 4 Portalen

Haftpflicht-Versicherung für Familien

Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:

  • Inhalte und Leistungen der Familienhaftpflichtversicherung
  • Besonderheiten für Familien mit Kindern
  • Tarifempfehlungen
  • Begriffsdefinitionen wie Obliegenheitspflicht oder Differenzdeckung
  • mögliche Tarifzusatzbausteine
Kostenlose AnfrageTermin buchen

⭐⭐⭐⭐⭐  4,9/5  136 Bewertungen auf 4 Portalen

Warum brauchen Familien eine Haftpflichtversicherung?

Die private Haftpflichtversicherung deckt Schäden ab, welche Sie oder Ihr Kind / Ihre Kinder anderen zufügen. Dabei geht es sowohl um Sachschäden an fremden Eigentum als auch um Personen– oder Vermögensschäden, welche zum Beispiel in Folge eines Unfalls entstehen können.
Die Kosten, die aus solch schnell passierten Missgeschicken entstehen, gehen schnell in die Zehntausende oder steigen im schlimmsten Fall sogar in die Millionen.
Sie als Privatperson haften mit all Ihrem Vermögen und das in unbegrenzter Höhe – Ihr Leben lang, sowohl für Sie selbst als auch für Ihre Kinder. Das Resultat eines Unfalls kann also auch existenzbedrohend werden.

Damit das nicht passieren kann, ist eine Absicherung durch eine Haftpflichtversicherung für Sie und Ihre Familie unabdingbar und gilt als die wichtigste aller privaten Familienversicherungen. Die Haftpflichtversicherung springt im Schadenfall ein und prüft die Ansprüche, die gegen Sie gestellt werden und leistet entsprechend der vertraglich vereinbarten Versicherungssumme.
Ihre Kinder sind bis zum Beginn einer beruflichen Tätigkeit, Studium oder Ausbildung gehören nicht dazu, oder bis zu einer Hochzeit im Familientarif mitversichert.

5 Gründe, warum die Familienhaftpflicht zu den wichtigsten Absicherungen zählt:

  • per Gesetz haftet jeder für Schadenersatz mit seinem gesamten Vermögen
  • Ansprüche entfallen nicht, sondern bleiben ein Leben lang bestehen
  • kleine Unfälle oder Missgeschicke können schnell Schäden in Millionenhöhe verursachen
  • Familienhaftpflichtversicherung schließt Eltern und alle Kinder mit ein
  • günstig können zusätzliche Risiken abgesichert werden: Schlüsselverlust oder Mietsachschäden

Inhalte und Leistungen der Familienhaftpflicht-
versicherung

Nach einem Personen-, Sach– oder Vermögensschaden prüft die Haftpflichtversicherung zunächst, ob die gestellten Ansprüche gerechtfertigt sind und Sie zu einem Schadensersatz verpflichtet sind.
Bis zu welcher Höhe Sie sich in Ihrem Vertrag absichern, kann variabel gestaltet werden, es werden aber immer Mindestvertragssummen vorgegeben, beispielsweise 10 Mio. Euro.
Mit Hilfe einer gezielten Beratung unter Berücksichtigung Ihrer aktuellen Lebenssituation (Hobbies von Ihnen oder Ihrer Kinder usw.) wird Ihnen ggf. eine höhere Absicherungssumme empfohlen.

Sollte die Haftpflichtversicherung die gegen Sie gestellten Ansprüche als unberechtigt erklären, wehrt die Versicherung diese, eventuell sogar vor Gericht, für Sie ab. Aus diesem Grund kann die private Familienhaftpflicht auch als „passive“ Rechtsschutzversicherung bezeichnet werden.

Vorsätzliche Beschädigungen sind in der Haftpflichtversicherung nicht mit abgesichert, ebenso werden Eigenschäden, also Schäden, die Sie selbst erleiden, sowie Schäden an Familienangehörigen ausgeschlossen.

Familien mit Kindern sind meist noch zusätzlichen Risiken ausgesetzt. Kinder spielen in der Nachbarschaft, der Ball fliegt durch die Fensterscheibe des Nachbarn und beschädigt Mobiliar und Elektrogeräte. Hier werden Sie als Eltern zur Rechenschaft gezogen und haften für Ihre Kinder.
Beim Fahrradfahren auf der Straße ist ein Kind kurz unaufmerksam, ein Auto muss ausweichen und gerät in den Gegenverkehr. Mehrere Parteien sind verletzt, haben Verdienstausfälle und die Kosten für die beschädigten Autos müssen auch getragen werden. All das ist durch eine Familienhaftpflichtversicherung abgedeckt.

Oftmals können weitere Risiken in den Vertrag der Haftpflicht mit aufgenommen werden. Ein beliebter Zusatzbaustein ist der Schlüsselverlust. Gerade als Arbeitnehmer trägt man mit den Schlüsseln für den Arbeitsplatz eine große Verantwortung mit sich herum. Aber auch private Schlösser und Schlüssel werden in diesem Baustein mitversichert.

Kind und Kinder Familienhaftpflichtversicherung

Grundlegend mitversichert sind zum Beispiel Be- und Entladeschäden, welche Sie oder ein Mitglied Ihrer Familie Dritten zufügen. Das kann schnell passieren, wenn zum Beispiel Ihr Einkaufswagen auf dem Supermarktparkplatz während eines kurzen Augenblicks der Unachtsamkeit in ein geparktes Fahrzeug rollt.

Die Basisabsicherungen hängen immer vom Anbieter / Versicherer ab und Sie sollten sich dahingehend ausreichend informieren oder idealerweise beraten lassen um den für Sie idealen Tarif zu finden.

Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung

TERMIN BUCHEN

Besonderheiten für Familien

In einem Haftpflicht-Familientarif sind Sie und Ihr Ehe- oder Lebenspartner (auch eingetragene Lebenspartner), sowie Ihre Kinder, unabhängig von Alter und Wohnort, in einem Vertrag abgesichert.
Bei den Kindern ist es unerheblich ob es sich um leibliche, Stief-, Adoptiv- oder Pflegekinder handelt. Ebenso mitversichert sind die Kinder des Ehe- oder Lebenspartners.
Der Versicherungsschutz für die Kinder endet in dem Jahr, in welchem ein Arbeitsverhältnis aufgenommen wird oder eine Hochzeit stattfindet. Die Berufsausbildung oder ein Studium zählen nicht als Arbeitsverhältnis, in der Zeit sind die Kinder also noch über den Familientarif abgesichert.

Der Vorteil einer Familienversicherung besteht vor allem darin, alle Mitglieder der Familie in einem Vertrag abgesichert zu haben. Es werden keine Einzelverträge für Eltern und Kinder notwendig, das heißt, der Familientarif ist deutlich günstiger als alle Personen einzeln zu versichern. Im Schadenfall haben Sie für alle Familienmitglieder einen festen Ansprechpartner bei Ihrer Versicherung.

Wenn Sie als Familie eine Haushaltshilfe oder ein Au-Pair beschäftigen, können diese während Ihrer Tätigkeit in Ihrem Haushalt auch mitversichert werden, ohne das zusätzliche Kosten entstehen.
Problemlos eingeschlossen werden kann außerdem der Familienhund, hier wird durch die Bündelung in einen Vertrag bei demselben Anbieter meist ein geringerer Anteil fällig als bei einem Einzelvertrag mit einer anderen Versicherung.

Tarifempfehlungen

Berechnungsbeispiel

Familienhaftpflicht - Tarif Basis

72,14 Euro  / pro Jahr

  • 10 Mio. Versicherungssumme
  • Mitversicherung Eltern & nicht deliktfähiger Kinder
Angebot anfordern

Familienhaftpflicht - Tarif Komfort

78,43 Euro  / pro Jahr

  • 50 Mio. Versicherungssumme
  • Mitversicherung Eltern & nicht deliktfähiger Kinder
  • Verlust privater/beruflicher Schlüssel bis 50.000 Euro
Angebot anfordern

Familienhaftpflicht - Tarif Premium (Testsieger)

87,49 Euro  / pro Jahr

  • 50 Mio. Versicherungssumme
  • Mitversicherung Eltern & nicht deliktfähiger Kinder
  • Verlust privater/beruflicher Schlüssel bis 50.000 Euro
  • Forderungsausfalldeckung
  • Neuwertentschädigung für elektrische Geräte bis 5.000 Euro
Angebot anfordern

Begriffsdefinitionen

Bei der Recherche stoßen Sie vielleicht auf ein paar Fachbegriffe, welche nicht selbsterklärend oder nur schwammig ausformuliert sind. Damit Sie genau wissen was für Inhalte in dem Familientarif versichert sind, haben wir ein paar gängige Begriffe für Sie erklärt

Deliktunfähigkeit

Sie als Eltern haften für Ihre Kinder. Laut Gesetz gelten Kinder unter 7 Jahren  als deliktunfähig. Das heißt, ein Kind in dem Alter kann die Auswirkungen seines Handelns nicht einschätzen. Es gibt Versicherungen, die Schäden, welche durch deliktunfähige Kinder verursacht werden, ausschließen oder auf eine deutlich geringere Versicherungssumme vermindern. Aus diesem Grund ist eine ausreichende Beratung unter Berücksichtigung der Lebensumstände wichtig. So kann gewährleistet werden, dass auch alle Eventualitäten geklärt sind und Sie als Eltern nicht für den Schaden privat aufkommen müssen.

Obliegenheitspflicht

Damit die Versicherung im Schadenfall auch die volle Leistung auszahlt, haben die versicherten Personen ein paar Regeln einzuhalten. Dazu kann es beispielsweise gehören, dass jeder Versicherungsfall, auch wenn es noch nicht eindeutig geklärt ist ob es über die Versicherung abgerechnet werden soll, innerhalb einer Woche der Versicherung angezeigt werden muss.
Wenn diese Informationspflicht verletzt wird, kann die Leistung durch die Haftpflichtversicherung verweigert werden.
Weitere Pflichten sollten nach Vertragsabschluss immer einmal studiert werden um im Schadenfall kein Risiko einzugehen.

Differenzdeckung

Oftmals werben Versicherungen mit dem Begriff der Differenzdeckung um potentielle Kunden aus ihren bisherigen Verträgen zu einem Versicherungswechsel zu animieren.
Dabei handelt es sich um eine Zusage, dass Schäden, welche laut aktuellem Vertrag nicht abgesichert sind, schon vor Vertragsbeginn bei der neuen Versicherung, mit abgesichert werden.
Wenn Sie also ihren alten Vertrag zum 31.10. kündigen, den neuen Vertrag schon am 1.5. mit Vertragsbeginn zum 1.11. abgeschlossen haben, genießen Sie den vollen Versicherungsschutz des neuen Vertrages schon im Zeitraum vom 1.5.-31.10. ohne zusätzliche Kosten zu haben.

Alltagsbeispiele

Kinder Fahrrad fahren Haftpflicht versichern

Anna, 16

Als Kind aus einer sportlichen Familie fährt Anna seit jeher jeden Tag mit dem Fahrrad zur Schule. Beim Überqueren einer Straße übersieht Anna ein Auto, das muss ausweichen und gerät auf die Gegenfahrbahn. Der LKW auf der gegenüberliegenden Seite weicht ebenfalls aus und kracht gegen eine Hauswand.
Verletzt wird niemand, aber der Sachschaden an den Fahrzeugen, dem Haus und der Ladung auf dem LKW beträgt am Ende knapp 250.000 €.
Annas Eltern haben schon vor Jahren eine Familienhaftpflichtversicherung abgeschlossen.

Hinweis:

  • eine Sekunde der Unachtsamkeit kann Personen- und Sachschäden in unabsehbarer Höhe verursachen
  • Kinder sind automatisch im Familientarif mitversichert

Familie Baumeister

Auf einer Weihnachtsfeier der Schule ihres Sohnes steht Familie Baumeister neben dem großen Adventskranz auf dem Lehrerpult. Als Hr. Baumeister sich umdreht stößt er ungünstig gegen den Tisch, der Kranz fällt rutscht vom Pult und der Bodenbelag erleidet durch die Kerzen einen Schaden in Höhe von mehreren Tausend Euro. Durch die Sanierung kann der Raum nicht genutzt werden und die Schule muss einen Container anmieten um den Unterricht fortzuführen. Auch hier kommt ein hoher Betrag zustande. All das wird von der Familienhaftpflichtversicherung von Familie Baumeister geprüft und die durch den Schaden entstandenen Kosten werden übernommen.

Familienhaftpflichtversicherung Kind

Hinweis:

  • kleine Schäden können größere Folgen nach sich ziehen, welche hohe Kosten verursachen
  • die Versicherung prüft die gestellten Ansprüche und wehrt unbegründete Ansprüche notfalls ab

Zusatzbausteine in der Familienhaftpflicht-
versicherung

  • Schlüsselverlust
  • Forderungsausfalldeckung
  • Neuwertentschädigung
  • alleinstehende Familienangehörige
  • Amts- und Diensthaftpflicht

Schlüsselverlust

Für den Austausch von Sicherheitsschlössern oder kompletten Schließanlagen, zum Beispiel in Bürokomplexen, fallen schnell Kosten in den Zehntausenden an. Durch den Einschluss von Schlüsselverlust in der Familienhaftpflichtversicherung werden die entstehenden Kosten durch die Versicherung abgedeckt. Meist wird die Höchststumme auf 50.000 Euro gedeckelt

Forderungsausfall

Im Falle eines Schadens, bei dem der Verursacher nicht versichert ist und für den entstandenen Schaden nicht selbst aufkommen kann, springt die Haftpflichtversicherung ein und übernimmt die Kosten.

Neuwertentschädigung

Bei gebrauchten Gegenständen, welche Sie beschädigen, erhält der Geschädigte nur den sogenannten „Zeitwert“ ersetzt. Um unnötigen Ärger oder Konflikte zu vermeiden, ersetzt die Versicherung den Neupreis zum Zeitpunkt des Schadens bis 5.000 €.

Alleinstehende Familienangehörige

Der im Pflegeheim lebende Onkel oder die Mutter, die mit im Haushalt lebt, können unkompliziert in die private Haftpflicht aufgenommen und mitversichert werden.

Amts- und Diensthaftpflicht

Mögliche Regressansprüche werden durch die Versicherung reguliert und bearbeitet, wenn Sie als Beamter oder Bediensteter des öffentlichen Dienstes bei Ihrer Arbeit einem Dritten einen Schaden zufügen.

Auf Sie und Ihre Freizeitbeschäftigungen (oder die Ihrer Kinder) zugeschnitten, können weitere Haftpflichtversicherungen für Sie in Frage kommen. Beispiele hierfür sind: Wassersport-Haftpflichtversicherung, Pferdehalter-Haftpflichtversicherung oder auch die Jagd-Haftpflichtversicherung. Sie bauen oder haben vermietetes Wohneigentum? Dann ist die Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung sowie die Bauherren-Haftpflichtversicherung das Richtige für Sie.

Gern beraten wir Sie zu den Möglichkeiten

Häufige Fragen

Was kostet eine Familienhaftpflicht?

Tarife für Sie, Ihren Partner und Ihre Kinder können schon ab ca. 60 Euro pro Jahr abgeschlossen werden. Wichtig ist, während einer persönlichen Beratung zu klären, welche Zusatzeinschlüsse in den Vertrag mit aufgenommen werden können und sollten. Dabei werden zum Beispiel Hobbies und Berufsstand von Eltern und Kindern (Studium, Ausbildung usw.) berücksichtigt.

Wie lange sind meine Kinder in der Familienhaftpflicht mitversichert?

Kinder sind bis zur Aufnahme einer beruflichen Tätigkeit (ausgeschlossen sind Ausbildung oder Studium) in der Familienhaftpflicht mitversichert. Dabei ist es unerheblich ob das Kind im selben Haushalt lebt oder nicht. Nach einer Hochzeit des Kindes entfällt ebenfalls die Mitgliedschaft in der Familienversicherung.

Was passiert nach einer Trennung mit der Familienhaftpflicht?

Der Familienvertrag kann auch nach einer Trennung fortbestehen. Wenn ein Elternteil den Haushalt verlässt, können alle anderen Mitglieder des Haushalts weiter in dem Familientarif versichert bleiben.
Kommt ein neuer Partner, eventuell auch mit Kindern hinzu, kann dieser problemlos mit in den bestehenden Tarif eingeschlossen werden.

Welche Pflichten hat man im Schadenfall?

Im Falle eines Schadens ist es wichtig die Versicherung schnellstmöglich, innerhalb einer Woche nach dem Schaden, über den Vorgang zu informieren. Alle mit dem Schaden verbundenen Schriftstücke (Rechnungen, polizeiliche Berichte oder ähnliches) müssen der Versicherung ausgehändigt werden.
Alle weiteren Informationen zu den Mitwirkungspflichten findet man in den Vertragsbedingungen. Ein Missachten kann dazu führen, dass die Haftpflichtversicherung nicht zahlt.

Was ist nicht mitversichert?

Was in der Haftpflicht ausgeschlossen ist, variiert von Versicherer zu Versicherer.
Vorsätzliche Beschädigungen und Schäden, die der Versicherte selbst erleidet, sind aber pauschal ausgeschlossen. Die Haftpflichtversicherung deckt nur Schäden Dritter ab. Ein ausführliches Informationsgespräch mit Ihrem Berater kann helfen mögliche Versicherungslücken durch Zusatzbausteine zu schließen.

Buchen Sie jetzt Ihre kostenlose Beratung

TERMIN BUCHEN