Unterschiede der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:
- Was versichern Unfall- und Berufsunfähigkeits-
versicherung? - Gesetzliche Absicherung bei Unfall und Berufsunfähigkeit
- Wesentliche Unterschiede auf einen Blick
- Folgen ohne ausreichenden Versicherungsschutz
- Kinder in der Unfall- und Berufsunfähigkeits-
versicherung
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Unterschiede der Unfall- und Berufsunfähigkeits-
versicherung
Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:
- Was versichern Unfall- und Berufsunfähigkeits-
versicherung? - Gesetzliche Absicherung bei Unfall und Berufsunfähigkeit
- Wesentliche Unterschiede auf einen Blick
- Folgen ohne ausreichenden Versicherungsschutz
- Kinder in der Unfall- und Berufsunfähigkeits-
versicherung
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Was versichern Unfall- und Berufsunfähigkeits-
Versicherung?
- Unfallversicherung
Mit Abschluss einer privaten Unfallversicherung schützen Sie sich und Ihre Familie vor den Folgen eines Unfalls. Das kann die Invalidität sein, aber auch Kapitalleistungen im Todesfall, Krankenhaustagegeld oder eine Unfallrente, welche bei dauerhaften Beeinträchtigungen in Folge eines Unfalls in Anspruch genommen werden können.
Durch die private Absicherung werden Verdienstausfälle und zusätzliche Kosten aufgefangen, welche durch den gesetzlichen Unfallschutz nicht ausreichend gedeckt sind. - Berufsunfähigkeitsversicherung
Kann der eigene Beruf durch eine Erkrankung, psychisch oder physisch, oder einen Unfall dauerhaft nicht mehr ausgeübt werden, leistet die private Berufsunfähigkeitsversicherung durch eine monatliche Rente in vertraglich vereinbarter Höhe und sichert so den Lebensstandard Ihrer Familie.
Der Verdienstausfall der betroffenen Person kann damit aufgefangen werden. Die Ursache der Berufsunfähigkeit spielt dabei keine Rolle, anders bei der Unfallversicherung, welche nur in Folge eines Unfalls leistet.
Gesetzliche Absicherung bei Unfall und Berufsunfähigkeit
- Unfall
Die gesetzliche Unfallversicherung leistet nach Arbeits- und Wegeunfällen, sowie Schul- und Schulwegunfällen.
Alle anderen Unfälle, welche in der Freizeit oder im Haushalt passieren, sind demnach nicht abgedeckt. Gerade für Familien mit Kindern kann das schnell zum (finanziellen) Problem werden, denn aktive Kinder sind vor allem in der Freizeit besonders gefährdet was Unfälle angeht, beispielsweise bei der Ausübung des Hobbies oder beim Spielen.
Muss sich dann ein Elternteil bei Unfallfolgen um das Kind kümmern, entfällt ein Einkommen eventuell auch über einen längeren Zeitraum.
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt (nach Arbeits- und Wegeunfällen) maximal 80% des Bruttoentgelts und das für eine maximale Dauer von 78 Wochen. Des Weiteren sind medizinische und berufsfördernde Leistungen zur Rehabilitation gesetzlich versichert.
Es sind, im Gegensatz zur privaten Absicherung, keine Zusatzleistungen wie Krankenhaustagegeld, möglich. Diese Kosten trägt der Versicherte dann allein. - Berufsunfähigkeit
Hier wird von staatlicher Seite bei einer Berufsunfähigkeit eine monatliche Erwerbsminderungsrente in Höhe von 882 € ausbezahlt, unabhängig vom vorherigen Einkommen oder des Berufs. Eine Berufsunfähigkeitsrente gibt es nicht mehr. Die Zahlung der Erwerbsminderungsrente ist zum einen daran gekoppelt, dass keinerlei berufliche Tätigkeit für mindestens 6 Stunden täglich mehr ausgeführt werden kann.
Kann zum Beispiel noch eine einfache, monotone Tätigkeit ausgeübt werden, dann erhält man keine Erwerbsminderungsrente, auch wenn vorher eine Geschäftsführertätigkeit im Großkonzern oder eine Beschäftigung als Arzt das Haupteinkommen gesichert hat.
Zum anderen ist es eine Voraussetzung, dass für mindestens 5 Jahre eine Versicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung (Mehr dazu in unserem Ratgeber: “Welche gesetzlichen Versicherungen gibt es?”) bestand und das in den letzten 5 Jahren mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge für eine versicherte Tätigkeit geleistet wurden. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, dann erhalten Betroffene auch keine Erwerbsminderungsrente. Die private Absicherung ist hier umso wichtiger.
Wesentliche Unterschiede auf einen Blick
versicherung |
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Absicherung der Folgen von Freizeit- und Haushaltsunfällen | Absicherung von dauerhafter oder vorübergehender Berufsunfähigkeit |
Einmalige Kapitalleistung oder monatliche Rente | monatliche Rente ab 50% Berufsunfähigkeit |
Kapitalleistung bei Tod in Folge eines Unfalls | - |
Beitrag abhängig von Versicherungssumme und evtl Zusatzbausteinen | Beitrag abhängig von Versicherungssumme, Alter, Beruf und Gesundheitszustand |
Kinder im Familientarif günstig absicherbar | Kinder ohne Gesundheitscheck früh und günstig versicherbar |
Folgen ohne ausreichenden Versicherungsschutz
Unfallversicherung
Die Folgen eines Unfalls können einen weitreichenden Umfang haben: Der bisherige Beruf kann über einen längeren Zeitraum nicht ausgeübt werden (Verdienstausfall), eine dauerhafte körperliche Beeinträchtigung zwingt zum barrierefreien Umbau des Hauses oder der Wohnung, ein langer Krankenhausaufenthalt verursacht zusätzliche Kosten, eine Haushaltshilfe muss zukünftig alltägliche, nicht mehr allein zu meisternde Aufgaben übernehmen und so weiter…
Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt maximal 78 Wochen nach einem Unfall etwa 80% des Bruttoentgelts, allerdings nur, wenn es sich um einen Arbeits- oder Wegeunfall handelt. Unfälle in der Freizeit oder im Haushalt sind dabei nicht inbegriffen.
So kann es schwer werden die alltäglichen Kosten weiter zu decken und den bisherigen Standard weiterzuführen. Zusätzliche Kosten sind ohne Leistung nicht zu begleichen oder es müssen alle Ersparnisse eingesetzt werden um ein neues „Alltags-Leben“ gewährleisten zu können.
Fällt der Alleinverdiener aus, stehen Familien schnell vor einem Existenzsrisiko. Hauskredite müssen weiter getilgt werden, laufende Kosten gedeckt.
Berufsunfähigkeitsversicherung
Bei einer Berufsunfähigkeit zahlt die deutsche Rentenversicherung lediglich eine Erwerbsminderungsrente in Höhe von maximal 882 € pro Monat. Wenn bei einer 4-köpfigen Familie dann ein Einkommen wegfällt, lässt sich die Lücke kaum mit der gesetzlichen Beteiligung schließen. Durch die Berufsunfähigkeitsversicherung kann die Differenz zum Einkommen mit der monatlichen Rente aufgestockt werden.
Es geht dabei nicht mehr nur um Berufe in denen körperlich gearbeitet werden muss. Die psychischen Erkrankungen nehmen von Jahr zu Jahr zu und deshalb kann die Berufsunfähigkeit jeden Treffen, ob Büroangestellter oder Handwerker. Ursachen für eine dauerhafte Berufsunfähigkeit können auch Erkrankungen wie Krebs oder Diabetes sein. Dieses Risiko muss also außerhalb der Branchen- oder Berufswahl betrachtet werden und betrifft alle Erwerbstätigen.
Kinder in der Unfall- und Berufsunfähigkeitsversicherung
Der Vorteil die eigenen Kinder schon möglichst früh, idealerweise von Beginn an, mit in die Unfall- als auch in die Berufsunfähigkeitsversicherung einzuschließen ist, dass die Beiträge in dem Alter sehr gering sind. Des Weiteren entfallen im sehr frühen Alter ausführliche Gesundheitschecks, so dass eine Aufnahme in den Familienvertrag schnell und unkompliziert möglich ist.
Auch Kinder im schulfähigen Alter können „berufsunfähig“ werden, zum Beispiel durch einen längeren Ausfall aufgrund von Krankheit, einem Unfall oder auch einer psychischen Erkrankung. Kinder können Opfer von (Cyber-) Mobbing werden und sind auch hier Gefahren ausgesetzt dauerhaft dem Unterricht fernbleiben zu müssen um zu genesen.
Unfälle passieren Kindern häufig in der Freizeit, ob während der Ausübung des Hobbys oder beim Radfahren im Park. Da nur Schul- und Wegeunfälle gesetzlich versichert sind, kann eben auch der Unfall eines Kindes zu finanziellen Einbußen in der Familie sorgen (Ratgeber: “Familienunfallversicherung mit Kindern”).
Die Möglichkeiten der zusätzlichen Absicherung sind vielfältig und sinnvoll, lassen Sie sich zu Ihrer persönlichen Situation ausführlich beraten und ziehen Sie alle Eventualitäten in Betracht. Um die angemessene Höhe der Versicherungssumme festzulegen sollte der Abschluss nicht eigenständig online erfolgen sondern immer in Absprache mit einem Versicherungsexperten Ihres Vertrauens.