Dokumentendschungel Elternschaft
Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:
- Vaterschaftsanerkennung
- Elternzeit
- Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld
- Anmeldung Einwohnermeldeamt und Beantragung Geburtsurkunden
- notwendige Versicherungen
⭐⭐⭐⭐⭐ 4,9/5 136 Bewertungen auf 4 Portalen
Dokumenten-Dschungel Elternschaft
Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:
- Vaterschaftsanerkennung
- Elternzeit
- Mutterschafts-, Eltern- und Kindergeld
- Anmeldung beim Einwohnermeldeamt und Beantragung Geburtsurkunden
- notwendige Versicherungen
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Mit Vorbereitung durch den Dokumentendschungel
Mit Einzug eines Kindes stehen Sie vor einer Menge Herausforderungen und Veränderungen. Neben der Planung für das Kinderzimmer oder die Ausstattung, fällt auch eine Vielzahl von organisatorischen Dingen an. Damit die Zeit nach der Geburt des Kindes nicht mit Dokumenten und Formalitäten verbracht werden muss, können Anträge, Formulare und Kopien schon vor der Geburt vorbereitet und bereit gelegt werden, so dass am Ende nur noch Name und Geburtsdatum des Kindes eingetragen werden müssen. So sparen Sie Nerven und Zeit und können die volle Aufmerksamkeit dem Kind widmen.
Durch die nachfolgende Übersicht der notwendigen Dokumente und Anträge helfen wir Ihnen durch den Dokumentendschungel. Verwenden Sie gern eine Checkliste, zum Beispiel vom Familienportal und haken Sie alles Schritt für Schritt ab um nichts zu vergessen!
Vieles kann schon vor der Geburt vorbereitet werden, manche Dinge natürlich erst, wenn das Kind geboren ist. Dennoch ist die Empfehlung alle schon vorhandenen Dokumente einzutüten, die Briefumschläge mit den entsprechenden Adressen zu versehen und zu frankieren.
Vor der Geburt
Im nachfolgenden Abschnitt sind die Formalitäten aufgeführt, die Sie einfach und unkompliziert schon vor der Geburt des Kindes vorbereiten können.
Vaterschaftsanerkennung
Wenn die Eltern eines Kindes verheiratet sind, gilt der Ehemann automatisch als Vater des Kindes. Deshalb ist der Schritt der Vaterschafsanerkennung vor allem für unverheiratete Paare wichtig um Sorgerechtsfragen oder eventuelle Erbschaftsansprüche zu klären.
Die Mutter des Kindes muss der Vaterschaftsanerkennung immer zustimmen, am einfachsten ist es deshalb, wenn bei der Anerkennung beide Elternteile anwesend sind.
Die Vaterschaftsanerkennung kann vor oder nach der Geburt beim Standesamt, Jugendamt, Notar oder beim Amtsgericht erfolgen.
- Geburtsurkunde Kind (oder vor der Geburt: Nachweis über voraussichtlichen Geburtstermin)
- Geburtsurkunde beider Elternteile
- Personalausweise oder Reisepässe beider Eltern
- Zustimmung der Mutter (falls nicht anwesend)
Elternzeit
Spätestens 7 Wochen vor dem errechneten Geburtstermin sollte der Arbeitgeber per schriftlichen Antrag über die geplante Elternzeit informiert werden. Wie die Elternzeit genommen wird ist individuell planbar, generell stehen jedem Elternteil bis zu 3 Jahre Elternzeit pro Kind zu. Diese Zeit muss nicht an einem Stück genommen werden, sondern kann auch in zwei oder drei Abschnitte eingeteilt sein.
Beispielsweise ist es möglich die ersten beiden Jahre nach der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit zu gehen und dann noch ein weiteres Jahr zwischen dem 3. und 8. Lebensjahr zu nehmen. Informieren Sie sich über Ihre Möglichkeiten!
Wenn man den Anspruch auf Bezug von Elterngeld berücksichtigt, dann stehen beiden Elternteilen insgesamt 14 Monate Elternzeit zu, von denen aber ein Elternteil maximal 12 Monate am Stück nehmen kann. Auch hier sind individuelle Kombinationen möglich, über die man sich vorab ausreichend informieren sollte um für sich die optimale Lösung finden zu können.
- schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber spätestens 7 Wochen vor errechneten Geburtstermin
Mutterschaftsgeld
Während des Mutterschutzes, also 6 Wochen vor und 8 Wochen nach der Geburt, steht jeder werdenden Mutter das sogenannte Mutterschaftsgeld zu. Dies wird von der Krankenkasse bezuschusst, der Arbeitgeber stockt den Betrag dann auf, so dass auch in diesem Zeitraum das bisherige Nettogehalt ausgezahlt werden kann.
Stellen Sie den Antrag bei der Krankenkasse spätestens 7 Wochen vor der Geburt um eine rechtzeitige Zahlung gewährleisten zu können.
- Antrag von der Krankenkasse
- schriftliche Bestätigung des Frauenarztes über errechneten Geburtstermin
Was kann vorbereitet, aber erst nach der Geburt abgeschickt werden?
Bei manchen Anträgen kann schon vorab eine gute Vorarbeit geleistet werden, die finalen Angaben wie Geburtsdatum, Geburtsort oder vollständiger Name des Kindes werden aber erst nach der Geburt eingetragen. Umschläge vorzubereiten mit Adressen, Kopien und auch Briefmarken bereit zu halten verringert am Ende den zeitlichen Aufwand nach der Geburt.
Elterngeld
Der wohl zeit- und arbeitsintensivste Antrag ist der des Elterngelds. Eine Vielzahl von Bestätigungen, Dokumente, Kopien muss zusammen gesucht, kopiert und abgeschickt werden.
Damit keine finanzielle Versorgungslücke aufkommt, sollte der Elterngeldantrag schnellstmöglich nach der Geburt des Kindes abgeschickt werden, denn eine Auszahlung kann maximal für drei Monate rückwirkend erfolgen. Die notwendigen Dokumente variieren teilweise von Bundesland zu Bundesland, deshalb ist es wichtig, sich vorab das entsprechende Dokument runterzuladen und abzugleichen ob alles nötige auf der Checkliste zu finden ist. Weitere Informationen finden Sie hier.
- Antrag auf Elterngeld
(Download online zu finden bei der jeweiligen Elterngeldstelle) - Bescheinigung der Krankenkasse (Bescheinigung A, siehe Antrag)
- Bescheinigung des Arbeitgebers (Bescheinigung B, siehe Antrag)
- Geburtsurkunde des Kindes
(Extra-Version für die Elterngeldstelle) - Kopien der Personalausweise der Eltern, beidseitig
- Meldebescheinigung
- Vordruck „Erklärung zum Einkommen“
- Steuerbescheide der Eltern aus dem Kalenderjahr vor der Geburt des Kindes
- Lohn- und Gehaltsnachweise der letzten 12 Monate
- eventuell Vaterschaftsanerkennung
Wenn man sich vor der Geburt noch nicht sicher ist, ob der Partner auch Elternzeit nehmen möchte und wird, kann der Antrag auch erst mal nur für eine Partei gestellt werden. Leben weitere Kinder mit im Haushalt kann Anspruch auf Geschwisterbonus bestehen, also reichen Sie auch die Geburtsurkunden der weiteren Kinder mit ein.
Kindergeld
Das Kindergeld kann auch erst nach der Geburt des Kindes bei der Familienkasse der Agentur für Arbeit beantragt werden, hier ist der Weg deutlich einfacher als beim Elterngeld. Der Antrag kann vorab schon ausgefüllt und wird dann nur noch um Namen und Geburtsdatum des Kindes ergänzt.
Der Kindergeldanspruch kann bis zu 4 Jahre rückwirkend festgestellt werden, allerdings ist eine Auszahlung maximal für die letzten 6 Monate vor Eintragseingang möglich. Deshalb sollte der Antrag auch schnellstmöglich nach der Geburt bei der Familienkasse gestellt werden.
- Antrag (Download online bei der Krankenkasse)
- Geburtsurkunde (Extra Version für das Kindergeld)
- Steuer ID von Eltern und Kind
Krankenkassenbeitritt
Um das Kind zukünftig in die Familienversicherung mit aufzunehmen, kann der Antrag bei der Krankenkasse angefordert und schon ausgefüllt werden. Nach der Geburt wird dann lediglich die entsprechende Version der Geburtsurkunde beigelegt und der Antrag kann abgeschickt werden.
- Antrag von der Krankenkasse
- Geburtsurkunde (Extra-Version für die Krankenkasse)
Nach der Geburt
Ist das kleine Wunder dann auf der Welt, können die nötigen Behördengänge erledigt und die Anträge finalisiert werden.
Geburtsurkunden
Manchmal übernehmen die Geburtskliniken auch die Beantragung der Geburtsurkunden, darüber sollte man sich vorab informieren um die nötigen Dokumente schon in der Kliniktasche mitzuführen.
Ansonsten sollte die Beantragung innerhalb der ersten Lebenswoche beim zuständigen Standesamt erfolgen. Ausgefertigt werden vier Geburtsurkunden, davon verbleibt eine im Familienstammbuch, die anderen werden speziell für die Anträge der Krankenkasse, Elterngeld und Kindergeld benötigt.
- Bargeld für die Erstellung
- einen frankierten A4-Umschlag (manche Ämter geben die Urkunden auch gleich mit)
bei verheirateten Paaren:
- Geburtsbescheinigung des Krankenhauses
- Kopie der Personalausweise
- Geburtsurkunden der Eltern und evtl. vorheriger Kinder
- Ehe- oder Lebenspartnerschaftsurkunde / Familienstammbuch
bei unverheirateten Paaren:
- Geburtsurkunden der Eltern
- falls geschieden: zusätzlich Eheurkunde oder Scheidungsurteil
- Vaterschaftsanerkennung, Sorgeerklärung, Zustimmung der Mutter
Einwohnermeldeamt / Bezirksamt
Das Standesamt übermittelt manchmal dem Einwohnermeldeamt die Daten zu Ihrem Kind, aber eben nicht immer. Deshalb sollte dort sicherheitshalber die Geburtsurkunde des Kindes vorgelegt werden um das Kind anzumelden.
Wenn absehbar eine Reise geplant ist, kann mit Hilfe eines biometrischen Fotos des Kindes auch gleich ein Reise– oder Personalausweis beantragt werden.
Generell sollte nach der Geburt auch der Arbeitgeber über den Geburtstermin informiert werden um die Elternzeit exakt berechnen zu können. Wenn alle dringendsten Angelegenheiten erledigt sind, steht der Zeit mit dem Nachwuchs nichts mehr entgegen.
- Geburtsurkunde des Kindes
- für Kinderpass: biometrisches Foto
Versicherungen
Über die nötigen Versicherungen für Ihr Kind bzw. in welche Versicherungen Ihr Kind mit eingeschlossen werden sollte informieren wir Sie gern ausführlich in einem persönlichen Gespräch.
- informieren Sie Ihre Haftpflichtversicherung über die Geburt und Aufnahme des Kindes in den Familientarif (hier Infos zur Familienhaftpflichtversicherung)
- haben Sie eine Unfallversicherung? Auch hier kann eine schnelle Aufnahme geringe Beiträge dauerhaft garantieren
- wollen Sie vom ersten Lebensjahr an für Ihr Kind Geld sparen? Jetzt Termin vereinbaren, wir beraten Sie zu den Anlagemöglichkeiten
- haben Sie und Ihr Lebenspartner noch Einzelverträge z.B. für Unfall, Rechtschutz oder Haftpflicht?
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