Welche gesetzlichen Versicherungen gibt es?
Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:
- Gesetzliche / Private Krankenversicherung
- Pflegeversicherung
- Rentenversicherung
- Arbeitslosenversicherung
- Gesetzliche Unfallversicherung
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Deutsche Sozialversicherungen
Es gibt von staatlicher Seite einige Versicherungen, die im Falle von Krankheiten oder Unfällen leisten. Die Sozialversicherung besteht aus 5 Bereichen. Sie werden auch als “5 Säulen der Sozialversicherung” bezeichnet. Diese Sozialversicherungen gibt es teilweise seit über 100 Jahren. Die letzte staatliche Absicherung, die dazugekommen ist, ist die gesetzliche Pflegeversicherung 1995.
Beitragssätze zur Sozialversicherung 2022:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | |
Rentenversicherung | 9,3 | 9,3 |
Arbeitslosenversicherung | 1,2 | 1,2 |
Krankenversicherung | 7,3 + 1/2 Zuschlag | 7,3 + 1/2 Zuschlag |
Pflegeversicherung | 1,525 | 1,525 |
Pflegeversicherung – Kinderlos* | 0,125 | 0,125 |
Insgesamt | 19,325 (19,45) | 19,325 (19,45) |
Deutsche Sozialversicherungen
Es gibt von staatlicher Seite einige Versicherungen, die im Falle von Krankheiten oder Unfällen leisten. Die Sozialversicherung besteht aus 5 Bereichen. Sie werden auch als “5 Säulen der Sozialversicherung” bezeichnet. Diese Sozialversicherungen gibt es teilweise seit über 100 Jahren. Die letzte staatliche Absicherung, die dazugekommen ist, ist die gesetzliche Pflegeversicherung 1995.
Beitragssätze zur Sozialversicherung 2022:
Arbeitgeber | Arbeitnehmer | |
Renten
Versicherung |
9,3 | 9,3 |
Arbeitslosen
Versicherung |
1,2 | 1,2 |
Kranken
Versicherung |
7,3 + 1/2 Zuschlag | 7,3 + 1/2 Zuschlag |
Pflege
Versicherung |
1,525 | 1,525 |
Pflege
Kinderlos* |
0,125 | 0,125 |
Insgesamt | 19,325 (19,45) | 19,325 (19,45) |
Krankenversicherung
- Leistungen im z.B. Krankheitsfall, Schwangerschaft oder Rehabilitation
- Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems
- Unterschiede zwischen privater und gesetzlicher Krankenversicherung
Seit 1883 gibt es eine staatliche Krankenversicherung. Eingeführt wurde sie von Otto von Bismarck. Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV)ist ein Bestandteil des deutschen Gesundheitssystems. Sie ist außerdem eine Pflichtversicherung in Deutschland. Unter bestimmten Voraussetzungen kann man in die private Versicherung eintreten (Einkommensgrenzen, Beamtenstatus etc.).
In Deutschland gibt es ca. 100 verschiedene Krankenkassen. Jeder hat die freie Wahl, sich eine auszusuchen. Auf der anderen Seite gibt es ca. 45 private Krankenversicherungen (PKV). Der Beitrag der GKV richtet sich ausschließlich nach dem Bruttoeinkommen. Der Beitrag der PKV richtet sich überwiegend nach dem Alter und dem Gesundheitszustand. Außerdem sind die Leistungen in der PKV viel unterschiedlicher wählbar.
Folgende Leistungen gibt es:
- Leistungen zur Verhütung von Krankheiten und von deren Verschlimmerung, zur Empfängnisverhütung
- Leistungen zur Früherkennung von Krankheiten
- Leistungen im Krankheitsfall
- Fahrkosten, z. B. für Krankenwagen
- Leistungen zur mediz. Rehabilitation
- Leistungen bei Schwangerschaft und Mutterschaft
Pflegeversicherung
- Pflichtversicherung für Personen in der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung
- je höher der Pflegegrad desto höher die Leistungen
- ambulante, stationäre Pflege und alternative Wohnformen möglich
Die gesetzliche Pflegeversicherung wurde als letzte Sozialversicherung im Jahre 1995 eingeführt. Sie ist verpflichtend für alle Personen, die auch in der GKV oder PKV versichert sind. Die Kosten werden bei ambulanter und (teil)stationärer Pflegebehandlungen übernommen. Dies geschieht nach den Pflegegraden (1-5), in die jede pflegebedürftige Person eingestuft wird. Die Leistungen werden bei der Krankenkasse bzw. Krankenversicherung beantragt. Eine Pflegebedürftigkeit muss gutachterlich bestätigt werden. Der allgemeine Beitragssatz der Pflegeversicherung beträgt 3,05% bzw. 3,25% für Kinderlose.
Rentenversicherung
- Pflichtversicherung für viele Berufsgruppen
- demografischer Wandel verringert Leistungen in der Rentenversicherung
- private Altersvorsorge als Ergänzung immer wichtiger
- Erwerbsunfähigkeitsversicherung bei Krankheiten und Unfällen
Die Rentenversicherung ist für viele Berufsgruppen eine Pflichtversicherung. Sie stellt eine Grundabsicherung dar. So senkte sich das Rentenniveau in den letzten Jahren immer weiter ab. Immer wieder erhält man die Hinweise, (auch von staatlicher Seite) dass man privat vorsorgen soll. Dies ist vor Allem bei der Rentenversicherung der Fall.
Die Rente wird aufgrund des demografischen Wandels immer niedriger und auch die Erwerbsunfähigkeitsversicherung (Privat: Berufsunfähigkeitsversicherung) stellt weniger als ein soziales Grundniveau dar. Die Leistung sind gesetzlich vorgeschrieben und nicht individuell wählbar.
Arbeitslosenversicherung
- finanzielle Absicherung bei Arbeitslosigkeit
- Höhe des Arbeitslosengeldes abhängig vom Einkommen und der Bezugsdauer
- Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Arbeitslosenversicherung zahlt:
- Arbeitslosengeld
- Kurzarbeitergeld
- Konkursausfallgeld und Schlechtwettergeld
- Maßnahmen zur Erhaltung und Schaffung von Arbeitsplätzen
Die Arbeitslosenversicherung ist eine Pflichtversicherung. Die Bundesagentur für Arbeit ist Träger der Arbeitslosenversicherung (ALV). Für Selbständige ist diese jedoch nicht verpflichtend. Sie können freiwillig in die Arbeitslosenversicherung einzahlen. Finanziert wird die ALV durch Arbeitgeber und Arbeitnehmer in gleicher Höhe ein.
Die Höhe des Anspruchs richtet sich immer nach dem letzten Bruttoeinkommen. Auch die Dauer des z.B. Arbeitslosengeldes richtig sich nach der Beschäftigungsdauer. Wer unter 50 Jahre alt ist, erhält 12 Monate lang Arbeitslosengeld. Wer über 60 Jahre alt ist, kann bis zu 24 Monate Arbeitslosengeld beziehen. Weitere Informationen zur Zahldauer des Arbeitslosengeldes auf www.arbeitsagentur.de.
Gesetzliche Unfallversicherung
- Schutz auf Arbeit und Arbeitsweg
- Beitrag übernimmt einzig und allein der Arbeitgeber
- bestimmte Berufskrankheiten sind mitversichert
Die gesetzliche Unfallversicherung bietet nur Schutz auf dem Weg von und zur Arbeitsstelle sowie am Arbeitsplatz. Zusätzlich schützt sie vor bestimmten Berufskrankheiten. Folgende Leistungen sind in der gesetzlichen Unfallversicherung enthalten:
- Pflegegeld
- Verletztengeld
- Berufshilfe
- Übergangsgeld und Verletztenrente
Im privaten Bereich gibt es keinerlei gesetzlichen Schutz. Dafür leistet die private Unfallversicherung weltweit 24/7.