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Vollmachten & Verfügungen für Familien

Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsvollmachten
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Vollmachten & Verfügungen für Familien

Hier erfahren Sie alles zu folgenden Themen:

  • Vorsorgevollmachten
  • Patientenverfügungen
  • Betreuungsvollmachten
  • warum sie wichtig und wie lange sie gültig sind?
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Warum sind Vorsorgevollmachten & Patientenverfügungen für die Familie so wichtig?

Niemand setzt sich gerne mit den Themen Vollmachten und Verfügungen auseinander. Wer für einen entscheiden soll, wenn man es selber nicht mehr kann, ist nicht immer leicht. Trotzdem ist es sehr wichtig, diese Sachen frühzeitig zu regeln. Ein schwerer Schicksalsschlag passiert plötzlich und unvorhergesehen.

Vollmachten & Verfügungen

  • Vorsorgevollmacht frühzeitig anfertigen
  • Patientenverfügung: Was soll mit mir passieren, wenn ich selber nicht mehr entscheiden kann?
  • Betreuungsverfügung: Wer soll für mich entscheiden, wenn ich es nicht mehr kann?

Vorsorge ist wichtig-vor allem, wenn es darum geht Angelegenheiten abzusichern über die man später gegebenenfalls nicht mehr eigenständig entscheiden kann.

Ein Unfall kann jeden treffen; von jetzt auf gleich wird jemand aus dem nahen Umfeld oder man selbst aus dem Alltag gerissen. Wer im Falle der eigenen Entscheidungs- oder Handlungsunfähigkeit für einen selbst eintritt und die Verantwortung übernimmt, kann vorab entschieden werden. Andersherum ist man vermutlich dankbar, wenn die Person, um die es geht, alles im Vorfeld geregelt hat und man selbst nicht in die Situation kommt plötzlich für alle Angelegenheiten allumfassend verantwortlich gemacht zu werden.

  • Vorsorgevollmacht: Jemand entscheidet an Stelle des Vollmachtgebers.
    Vorher selbst festlegen sonst erfolgt eine gerichtliche Zuweisung
  • Betreuungsverfügung: Sie schlagen dem Betreuungsgericht vorab
    eine selbst gewählte Person als Betreuer vor – greift z.B. bei Regelungslücken in der Vorsorgevollmacht oder wenn keine vorliegt
  • Patientenverfügung: Legt Art und Umfang der medizinischen Versorgung
    im Falle der eigenen Entscheidungsunfähigkeit vorab fest

Es handelt sich um ein unangenehmes Thema, um das man gern lange einen weiten Bogen macht oder versucht  es zu verdrängen.
Doch gerade sobald Kinder im Spiel sind ist es umso wichtiger vorzusorgen und vor allem alles schriftlich festzuhalten. Man möchte den Nachwuchs schützen und ihm möglichst viele Entscheidungen und Verantwortung abnehmen. So kompliziert wie man vielleicht befürchtet, ist das Thema der Vorsorge und Vollmachten gar nicht.

Warum ist eine Vorsorgevollmacht oder eine Verfügung wichtig?

Sobald Sie selbst nicht mehr eigenständig in der Lage sind Entscheidungen über Ihre Angelegenheiten zu treffen übernimmt jemand anders für Sie die Verantwortung. Wenn Sie nicht möchten, dass diese Person gerichtlich festgelegt und zugewiesen wird, dann hilft Ihnen eine Vollmacht die Person oder Personen vorab selbst auszuwählen und festzulegen.

Ratgeber Verfügungen

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Wo hinterlege ich Vollmachten am besten?

Vorsorgevollmachten, Betreuungsverfügungen und auch Patientenverfügungen können im zentralen Vorsorgeregister registriert  werden. Dieses informiert dann im Falle des Falles die Betreuungsgerichte über die hinterlegten Dokumente. Alternativ kann alles bei einem Notar hinterlegt werden oder natürlich bei Ihnen zuhause, allerdings vor dem Zugriff Dritter geschützt.
Stellen Sie sicher, dass mindestens ein Bevollmächtigter weiß wo sich die Dokumente befinden.

Wie lange ist eine Vollmacht gültig?

Eine ausgestellte Vollmacht oder Verfügung ist erst einmal unbegrenzt gültig. Es gibt kein Ablaufdatum. Es kann aber trotzdem sinnvoll sein diese zu erneuern oder zu aktualisieren, zum Beispiel wenn sich das Verhältnis zu einem ausgesuchten Bevollmächtigten ändert und Sie nicht mehr möchten, dass die Person die Verantwortung für Sie übernimmt.

Wer muss die Dokumente unterschreiben?

In erster Linie darf die Unterschrift des Vollmachtgebers auf keinen Fall fehlen. Der Bevollmächtigte muss nicht unterschreiben; es ist aber angeraten die ausgewählte Person über den Einsatz als Bevollmächtigten vorab zu informieren.
Eine notarielle Beurkundung ist nicht zwingend erforderlich, macht aber Sinn, wenn es beispielsweise über die Verfügung von Grundstücken oder Immobilien geht. Auch bei Bankvollmachten kann der Vorgang durch eine Unterschrift des Bankmitarbeiters erleichtert werden.

Vollmachten

Das Internet bietet viele Vorlagen für alle Arten von Vollmachten, welche dann lediglich um Kreuze oder Notizen ergänzt und unterschrieben werden müssen. Sie haben aber auch die Möglichkeit eine Vollmacht eigenhändig aufzusetzen und zu unterschreiben. Diese müssen auch nicht zwingend notariell beurkundet werden.
Wenn es um Konto- und Bankvollmachten geht, wird allgemein empfohlen mit der eingesetzten bevollmächtigten Person das entsprechende Institut aufzusuchen um die Echtheit der Unterschrift bestätigt zu wissen. Generell kann eine rechtliche Beratung im Vorfeld sinnvoll sein um Fehler zu vermeiden.

Machen Sie sich die Verantwortung bewusst, welche mit einer Vollmacht einhergeht und sprechen Sie mit der ausgewählten Person vorab darüber.

  • entscheiden Sie vorab was Sie im Falle eines Unfalls oder auch einer Demenz sicher geregelt wissen wollen
  • wählen Sie ein oder mehrere Personen Ihres Vertrauens aus und sprechen Sie mit ihnen über Ihre Vorstellungen
  • legen Sie alles schriftlich fest und lassen es im Idealfall beglaubigen

Nachstehend informieren wir Sie stichpunktartig über die Unterschiede einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungs– sowie einer Patientenverfügung. Im Alltag werden diese oft verwechselt oder sogar für ein und dasselbe gehalten. Außerdem

Vorsorgevollmacht

  • eine Person wird für bestimmte oder allumfassende Angelegenheiten der Handlung bevollmächtigt und handelt in Ihrem Namen
  • Vermögensangelegenheiten: Bankgeschäfte, Kündigungen, Verträge
  • persönliche Angelegenheiten:  Fürsorge, Aufenthaltsbestimmungen, Einsicht in Krankenunterlagen
  • es können mehrere Bevollmächtigte eingesetzt werden; klare Abgrenzung der Entscheidungsbefugnisse und –bereiche
  • notarielle Beurkundung nicht notwendig; kann aber entstehenden Zweifeln an der Echtheit der Vollmacht entgegenwirken
  • in Deutschland gibt es ein einheitliches Vorsorgeregister

Betreuungsverfügung

  • kann in Kombination mit Vorsorgevollmacht erstellt/erteilt werden oder als einziges Dokument (wenn z.B. keine Vertrauensperson vorhanden ist)
  • tritt in Kraft, wenn Sie Ihre Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln können und / oder keine Vorsorgevollmacht vorliegt -> legt fest, wen das Gericht als rechtlichen Betreuer einsetzt (sonst kann eine fremde, ehrenamtliche Person eingesetzt werden)
  • strengere gerichtliche Überwachung und gesetzliche Beschränkungen
  • Auskunftspflicht ans Gericht (persönliche Verhältnisse des Betreuten)

Patientenverfügung

  • regelt vorab medizinische Behandlungen und Maßnahmen; medizinisches Personal ist zur Umsetzung verpflichtet
  • keine Einbindung eines Dritten, also eines Bevollmächtigen, notwendig. Alles kann vorab schriftlich festgelegt werden. Eine Verbindung mit Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung sinnvoll und ratsam
  • um inhaltliche Fallstricke zu vermeiden kann ein Rechtsanwalt oder Notar hinzugezogen werden
  • ist immer schriftlich festzulegen und kann jederzeit formlos widerrufen werden
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